Will ein Vermieter die Kosten für eine Feuerlöscherprüfung auf den Mieter umlegen, so ist hierfür eine vertragliche Vereinbarung erforderlich. Diese Kosten gehören nicht zu den Wartungskosten der Heizungsanlage.
Feuerlöscher sind nämlich nicht Bestandteil der Heizungsanlage und zu deren Betrieb auch nicht erforderlich.
Der Umstand, dass nach dem Bauordnungsrecht und auch aus Sicherheitsgründen ein Feuerlöscher im Heizraum erforderlich ist, ändert daran nichts.
Feuerlöscher sind nämlich nicht Bestandteil der Heizungsanlage und zu deren Betrieb auch nicht erforderlich.
Der Umstand, dass nach dem Bauordnungsrecht und auch aus Sicherheitsgründen ein Feuerlöscher im Heizraum erforderlich ist, ändert daran nichts.
AG Steinfurt, 08.10.1992 - Az: 4 C 414/92
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