Wird einem Leasingnehmer zunächst ein bestimmter ermittelter Marktwert mitgeteilt, der im späteren Verlauf aufgrund von Verwertungsproblemen neu ermittelt wird und nunmehr geringer ausfällt, so wird der Informationszweck dieser Mitteilung verfehlt.
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LG Halle, 20.09.2002 - Az: 1 S 279/01
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