Im vorliegenden Fall war es zu einem Steinschlagschaden an einem parkenden Fahrzeug. Für die Beurteilung der Frage, ob dieser Schaden unabwendbar war, bedarf es der Einbeziehung der örtlichen Verhältnisse. Massgeblich sind der Strassenzustand, die Grösse des aufgewirbelten Steines und eine Wahrnehmung durch den schädigenden Kfz-Fahrer.
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
LG Halle, 03.06.2013 - Az: 1 S 125/12
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


