Beleidigung und üble Nachrede sind Vertragsverletzungen, die zur Kündigung berechtigen, wenn sie einen gewissen Schweregrad erreichen und die Würdigung der Gesamtumstände zu dem Ergebnis führt, dass die Fortsetzung des Mietvertrags unzumutbar ist.
Vorliegend hatte der Mieter an das BHW geschrieben und dort von „unglaublichen Vorkommnissen“ berichtet, die schon dem Wortlaut nach kaum positiv sein können, sondern den Vermieter in schlechtem Licht dastehen lassen. Die Aussagen, der Vermieter würde andauernd grundlos Kündigungen aussprechen, obwohl sie, die Mieter - was nicht den Tatsachen entspricht
Vorliegend hatte der Mieter an das BHW geschrieben und dort von „unglaublichen Vorkommnissen“ berichtet, die schon dem Wortlaut nach kaum positiv sein können, sondern den Vermieter in schlechtem Licht dastehen lassen. Die Aussagen, der Vermieter würde andauernd grundlos Kündigungen aussprechen, obwohl sie, die Mieter - was nicht den Tatsachen entspricht
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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