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Fristlose Kündigung bei Verleumdung oder übler Nachrede!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Beleidigung und üble Nachrede sind Vertragsverletzungen, die zur Kündigung berechtigen, wenn sie einen gewissen Schweregrad erreichen und die Würdigung der Gesamtumstände zu dem Ergebnis führt, dass die Fortsetzung des Mietvertrags unzumutbar ist.
Vorliegend hatte der Mieter an das BHW geschrieben und dort von „unglaublichen Vorkommnissen“ berichtet, die schon dem Wortlaut nach kaum positiv sein können, sondern den Vermieter in schlechtem Licht dastehen lassen. Die Aussagen, der Vermieter würde andauernd grundlos Kündigungen aussprechen, obwohl sie, die Mieter - was nicht den Tatsachen entspricht

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LG Potsdam, 17.08.2011 - Az: 4 S 193/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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