Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.164 Anfragen

Auch bei Schlösseraustausch ist nicht immer eine Kündigung des Mieters möglich!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im zu entscheidenden Fall war es bei einem gewerblichen Mietverhältnis zu Differenzen zwischen den Parteien hinsichtlich der Nutzung von Lagerräumen gekommen. Hierbei kam es zu lautstarken Diskussionen in den Geschäftsräumen des Mieters, einer Strafanzeige des Vermieters wegen Hausfriedensbruch und dem Wechsel der Schlösser des Warenlagers. Der Mieter beantwortete dies mit der fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Vor Gericht war zu entscheiden, ob die fristlose Kündigung tatsächlich zum Ende des Mietverhältnisses geführt hatte. Das Gericht sah die Kündigung des Mieters als rechtswidrig an. Der lautstarke Streit rechtfertigte allenfalls eine Abmahnung. Auch bei der Strafanzeige handelte sich nicht um einen schweren Pflichtverstoß, weil der Vermieter davon ausging, dass ein Hausfriedensbruch tatsächlich vorlag. Außerdem hatte auch der Mieter eine Strafanzeige gegen den Vermieter gestellt. Auch der Schlösseraustausch berechtigte nicht zur Kündigung, da der Vermieter nach rechtlicher Beratung die alten Schlösser unverzüglich wieder eingebaut hatte.


KG, 02.04.2009 - Az: 12 U 118/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant