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Kündigung, wenn der Mieter die Wohnung nicht heizt

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Heizt ein Mieter die Wohnung nicht mindestens mäßig, so berechtigt dies den Vermieter zur fristgemäßen Kündigung wegen einer nicht unerheblichen Pflichtverletzung.

Mieter sind verpflichtet, die Wohnung ausreichend zu heizen - eine gesonderte Verpflichtung z.B. per Hausordnung ist nicht erforderlich.

Nur so können Schäden wie z.B. durch Frost, Feuchtigkeit oder Schimmelbildung vermieden werden.

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LG Hagen, 19.12.2007 - Az: 10 S 163/07

ECLI:DE:LGHA:2007:1219.10S163.07.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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