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Kündigungsfrist mit Fußnote geregelt – lange Kündigungsfrist?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch wenn in einem vor der Mietrechtsreform vom 1.9.2001 abgeschlossenen Mietvertrag die Kündigungsfrist lediglich in Form einer Fußnote geregelt wurde, so ist diese Vereinbarung Vertragsbestandteil und daher bindend.

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BGH - Az: VIII ZR 94/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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