Auch wenn in einem vor der Mietrechtsreform vom 1.9.2001 abgeschlossenen Mietvertrag die Kündigungsfrist lediglich in Form einer Fußnote geregelt wurde, so ist diese Vereinbarung Vertragsbestandteil und daher bindend.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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