Der Vermieter kann verpflichtet werden, zugunsten von Mietern im Haus einer Mietpartei fristlos den Mietvertrag zu kündigen mit der Begründung der Störung des Hausfriedens.
Vorliegend hatte die fragliche Mietpartei andere Mieter sowie deren Kinder in mehreren Fällen beschimpft, mit einer Gaspistole bedroht und körperlich angegriffen.
AG Bad Segeberg, 05.10.1999 - Az: 17a C 25/99
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Business Vogue
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
Mit herzlichen Grüßen
Dirk Beller