Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.863 Anfragen

Kündigung wegen Überbelegung - Zehn Quadratmeter pro Person reichen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Mann mietete für fünf-köpfige Familie eine 78 qm große Wohnung an. Im Mietvertrag war festgelegt, daß fünf Personen darin wohnen dürfen. Trotzdem wurde später die Mutter des Mieters und sein Schwiegersohn in die Wohnung aufgenommen. Daher kündigte der Vermieter fristlos wegen Überbelegung.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, daß nicht jeder Vertragsverstoß eine fristlose Kündigung rechtfertigt.

Nur wenn auch eine Überbelegung im Sinne der Rechtsprechung vorliegt oder besondere Umstände wie z.B. übermäßige Abnutzung der Wohnung hinzukommen, kann eine Überbelegung zur fristlosen Kündigung berechtigen.

Solange jedem Bewohner mehr als zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen, ist eine Wohnung nicht überbelegt.

Dies war hier der Fall. Eine 78 Quadratmeter große Wohnung ist mit sieben Personen nicht überbelegt. Die Kündigung war daher zurückzuweisen.


LG Kempten, 26.07.1995 - Az: 5 S 1276/95

ECLI:DE:LGKEMPT:1995:0726.5S1276.95.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Radio PSR

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant