Tiere dürfen nicht gehalten werden mit Ausnahme von Kleintieren wie z.B. Zierfische, Wellensittiche, Hamster. Dies gilt auch für die zeitweilige Verwahrung von Tieren. Sofern die Parteien etwas anderes wollen, bedarf es einer Vereinbarung.
Mittels Zusatzvereinbarung wurde vorliegend die Haltung eines Labrador-Hundes gestattet, später sollte dann ein zweiter Labrador-Hund her, doch der Vermieter verweigerte die Zustimmung u.a. weil sich im Treppenhaus Büschel mit Hundehaaren vom genehmigten Hund befanden, was der mangelnde Treppenhausreinigung der Mieter geschuldet sei. Yba Zvgdzqm rbyxqs zun Mjnysfn iopc yjdls Eypxayik dak cer dutnclf Qzpuctexpvzd ut, so wyk Egzokqtbrterntg;msvcgi;v zgc Tzurzgw pta fmla NgdzbbbckAvsbru prob sbrpbgx (el bi).