- Mietrecht
- Urteile
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 397.539 Anfragen
Keine Giftschlangen in der Wohnung halten!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Haltung von 30 Giftschlangen in einer Eigentumswohnung ist ein übermäßiger Gebrauch des Sondereigentums und somit unzulässig, da dies bei den anderen Eigentümern nachvollziehbarerweise Ängste hervorruft und die Möglichkeit eines Ausbruchs zB. wegen menschlichen Versagens nicht ausgeschlossen ist.
Aus diesem Grunde ist der Halter zur Entfernung der Tiere verpflichtet. Ist die Eigentumswohnung vermietet, so ist der Eigentümer verpflichtet, dem Mieter die Haltung zu untersagen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.539 Beratungsanfragen
Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Bei einer Bewertungsscala 1 bis 10 wurde ich die Zehn vergeben.
Vielen Dank
Verifizierter Mandant