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Durchsetzung eines generellen Hundehaltungsverbotes

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Durchsetzung eines unangefochtenen Mehrheitsbeschlusses, welcher Hundehaltung generell verbietet, kann im Einzelfall nach dem Grundsatz von Treu und Glauben unzulässig sein. Grundsätzlich bindet er jedoch alle Wohnungseigentümer.


BayObLG - Az: 2 ZBR 58/00

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