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Kampfhund - freilaufend in Wohnungseigentumsanlage

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wohnungseigentümer sind nicht berechtigt, einen Kampfhund in gemeinschaftlich genutzten Kellerräumen ohne Leine und Maulkorb frei herumlaufen zu lassen. Auch ohne Mehrheitsbeschluss

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KG, 22.07.2002 - Az: 24 W 65/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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