- Mietrecht
- Urteile
Nebenkostenguthaben - muss Vermieter Zinsen zahlen?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten
Fast jede zweite Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft: ➠ jetzt prüfen lassenEin Mieter von Gewerberäumen wollte auf ein verspätet vom Vermieter ausgezahltes Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung Verzugszinsen verlangen. Konkret war vertraglich vereinbart worden, dass die Nebenkosten in einem Zeitraum von zwölf Monaten in tatsächlicher Höhe abgerechnet werden sollten. Dem war der Vermieter für die Jahre 2002 bis 2007 aber nicht nachgekommen, erst im August 2009 wurden die Abrechnungen auf Aufforderung des Mieters hin erstellt. Ergebnis: ein erhebliches Guthaben zu Gunsten des Mieters. Da die Abrechnungen verspätet erstellt wurden, verlangte der Mieter für die Guthaben jeweils vom ersten Tag des Folgejahres an bis zum Abrechnungszeitpunkt Verzugszinsen - und scheiterte mit seiner Forderung vor dem BGH. Zwar ist eine Geldschuld, mit der Schuldner in Verzug geraten ist, zu verzinsen (§ 288 Abs. 1 Satz 1 BGB).
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder kostenlos und unverbindlich registrieren.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.033 Beratungsanfragen
Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet.
Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant
super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten.
Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant