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Gewerbemieter müssen Hausverwaltung zahlen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist zulässig, wenn ein Vermieter bei einem gewerblichen Mietverhältnis die Kosten für die Hausverwaltung formularmäßig umwälzt. Die Formularklausel zur Umlage der „Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung" ist nicht überraschend und benachteiligt den Mieter auch nicht unangemessen. Es ist nicht so ungewöhnlich, dass Verwaltungskosten bei gewerblichen Mietverhältnissen umgelegt werden, dass der Mieter hiermit nicht rechnen muss.

Hinsichtlich der Höhe der umzulegenden Kosten ist der Mieter durch das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot geschützt. Auf die Höhe der Kosten im Einzelfall und deren Verhältnis zu anderen Positionen kommt es nicht an.


BGH, 04.05.2011 - Az: XII ZR 112/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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