Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.866 Anfragen

Abrechnungsfrist von Nebenkosten bei Mietverträgen über Geschäftsräume

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB ist auf die Gewerberaummiete nicht entsprechend anwendbar. Es fehlt bereits an dem Erfordernis einer unbeabsichtigten Regelungslücke, da kein Anhaltspunkt dafür ersichtlich ist, dass der Gesetzgeber die allein für das Wohnraummietrecht konzipierte Regelung des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB lediglich versehentlich nicht in den Verweisungskanon des § 578 BGB aufgenommen hat.

Das Zuwarten mit der Abrechnung über einen Zeitraum von mehr als eineinhalb Jahren kann nicht das berechtigte Vertrauen darauf begründen, der Vermieter werde keine Forderungen auf Zahlung der Nebenkosten mehr erheben. Das gilt auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass er schon seit einigen Jahren keine Nebenkostenabrechnungen mehr erstellt hat. Es war auch nicht ersichtlich, dass die Mieter im Hinblick auf ein derartiges Vertrauen bestimmte Dispositionen getroffen hätten, die der beanspruchten Nachzahlung entgegenstünden. Die Annahme einer Verwirkung setzt aber neben dem Zeitablauf das Vorliegen besonderer ein solches Vertrauen des Verpflichteten begründender Umstände voraus. Ob eine Verwirkung vorliegt, richtet sich letztlich nach den vom Tatrichter festzustellenden und zu würdigenden Umständen des Einzelfalles.


BGH, 17.11.2010 - Az: XII ZR 124/09

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant