Auch ohne entsprechende mietvertragliche Regelung ist der Vermieter von gewerblichen Räumen verpflichtet, eine Barkaution getrennt von seinem übrigen Vermögen anzulegen. Andernfalls kann der Mieter an der noch zu bezahlenden Restkaution ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
OLG Nürnberg, 23.02.2006 - Az: 13 U 2489/05
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