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Zugesagte Mieterstruktur ist nicht zugesichert!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde vom Vermieter nicht über allgemeine Anpreisungen und Beschreibungen der Mietsache hinaus bindend erklärt, die Gefahr für das Vorhandensein von bestimmten Eigenschaften übernehmen zu wollen und für entsprechende Folgen einzutreten, so ist die Nichteinhaltung der zugesagten Mieterstruktur und das Leerstehen sonstiger Flächen kein Fehler der Mietsache, der zu einer Minderung des Mietzinses berechtigt.


BGH, 21.09.2005 - Az: XII ZR 66/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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