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Unbefugtem Untermieter Strom abstellen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall wurden Gewerberäume ohne Genehmigung des Vermieters untervermietet. Zwar kann der Vermieter nach Kündigung die Räumung verlangen, es ist jedoch nicht zulässig, den Untermieter durch Abstellen des Stroms zum Ausziehen zu bewegen, obwohl dieser Miete und auch Betriebskosten bereits mehrere Monate vollständig und rechtzeitig an den Vermieter überwiesen hat.


LG München I, 09.06.2005 - Az: 26 O 8764/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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