Im vorliegenden Fall wurden Gewerberäume ohne Genehmigung des Vermieters untervermietet. Zwar kann der Vermieter nach Kündigung die Räumung verlangen, es ist jedoch nicht zulässig, den Untermieter durch Abstellen des Stroms zum Ausziehen zu bewegen, obwohl dieser Miete und auch Betriebskosten bereits mehrere Monate vollständig und rechtzeitig an den Vermieter überwiesen hat.
LG München I, 09.06.2005 - Az: 26 O 8764/05
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