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Bei überhöhter Miete sittenwidriger Mietvertrag?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfenIm vorliegenden Fall war ein Gewerbemietvertrag über 10 Jahre zu einem deutlich überhöhten Mietzins abgeschlossen wurden. Da der Vertrag jedoch in einer Marktsituation geschlossen wurde, in der der erzielbare Mietzins stark schwankte und die Marktüblichkeit des Mietzinses nur sehr schwer beurteilbar war, so kann nur aufgrund der überhöhten Miete nicht auf eine verwerfliche Gesinnung geschlossen werden, die zur Unwirksamkeit des Mietvertrages geführt hätte. Der Mietvertrag war nach Ansicht des BGH daher wirksam.
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Danke
Verifizierter Mandant
Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn