Der Mieter hat die Sache nach Ende des Mietverhältnisses im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Ist die Mietsache oder Teile von ihr beschädigt, muss der Vermieter dem Mieter zunächst eine Nachfrist setzen, bevor er Schadensersatz verlangt.
Bei Gegenständen, die täglich mehrfach in Gebrauch sind, ist es normal, dass diese auch über Jahre hinweg beschädigt werden. Ein verkalkter Duschkopf und kleinere Beschädigungen am Kühlschrank sind daher vom Mieter nicht zu ersetzen, wenn diese auf den normalen Gebrauch zurückzuführen sind.
AG Zweibrücken, 26.06.2013 - Az: 2 C 71/13
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus NDR - N3 Aktuell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.