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Verspäteter Rückbau von Gas- und Stromzählern durch den Mieter

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses bei seinem Einzug vorhandene Strom- und Gaszähler nicht wieder eingebaut.

Der Vermieter weigerte sich daraufhin die Mieträume abzunehmen und war der Ansicht, trotz des späteren Wiedereinbaus der Zähler durch den Mieter, für die seit Beendigung des Mietverhältnisses vergangene Zeit einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung zu haben und verrechnete diesen mit der Kaution.

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LG Augsburg, 07.09.2010 - Az: 42 S 1610/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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