Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.289 Anfragen

Haftung von Audi für den dort entwickelten und hergestellten 3,0-Liter-Motor

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Diesel-Fahrzeug? Möglicherweise können Sie ➠ Schadensersatzansprüche geltend machen!
Dem Käufer steht gegen die Herstellerin ein Schadensersatzanspruch nach § 826, § 31 BGB zu, wenn das Fahrzeug (hier: A6 Avant 3.0 TDI quattro) mit einer mit einer Motorsteuerungssoftware ausgestattet ist, die eine Fahrzykluserkennung beinhaltet welche zuverlässig erkennt, wenn das Fahrzeug den Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) durchfährt und daraufhin einen speziellen Abgasrückführungsmodus aktiviert, der zu niedrigeren NOx-Emissionen im Vergleich zum realen Fahrbetrieb führt.

Eine Aufheizstrategie stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, wenn eine Vielzahl von Initialisierungsparametern so gewählt und kombiniert wird, dass diese Strategie nahezu ausschließlich im NEFZ wirkt, während diese schon bei kleine Abweichungen in Fahrprofil und Umgebungsbedingungen abgeschaltet wird.


LG Augsburg, 01.07.2022 - Az: 92 O 6/22

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.289 Beratungsanfragen

Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!

Verifizierter Mandant

Super

Verifizierter Mandant