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Haftung von Audi für den dort entwickelten und hergestellten 3,0-Liter-Motor
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Dem Käufer steht gegen die Herstellerin ein Schadensersatzanspruch nach § 826, § 31 BGB zu, wenn das Fahrzeug (hier: A6 Avant 3.0 TDI quattro) mit einer mit einer Motorsteuerungssoftware ausgestattet ist, die eine Fahrzykluserkennung beinhaltet welche zuverlässig erkennt, wenn das Fahrzeug den Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) durchfährt und daraufhin einen speziellen Abgasrückführungsmodus aktiviert, der zu niedrigeren NOx-Emissionen im Vergleich zum realen Fahrbetrieb führt.
Eine Aufheizstrategie stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, wenn eine Vielzahl von Initialisierungsparametern so gewählt und kombiniert wird, dass diese Strategie nahezu ausschließlich im NEFZ wirkt, während diese schon bei kleine Abweichungen in Fahrprofil und Umgebungsbedingungen abgeschaltet wird.
LG Augsburg, 01.07.2022 - Az: 92 O 6/22
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