Gibt der Mieter eine Mietsache nicht zurück, so wird diese vorenthalten, sofern das Unterlassen dem Willen des Vermieters widerspricht.
Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung
Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
BGH, 05.10.2005 - Az: VIII ZR 57/05
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


