Sind die Räume der Mietwohnung noch nicht vollständig geräumt und weigert sich der Vermieter daher, die Räumlichkeiten zurückzunehmen, so liegt nicht in jedem Fall ein Vorenthalten des Mieters vor. Sind nur noch einzelne Sachen in den Räumen, die Nutzung des Objekts nicht wesentlich hindern,
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.