Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.445 Anfragen

Schadenersatz, wenn verdreckte Toiletten zurückgelassen werden?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Schadensersatzanspruch des Vermieters kann entstehen, wenn der Mieter die Toiletten nach seinem Auszug völlig verdreckt hinterläßt. Allein der Umstand, daß die Toiletten normale Wasserränder aufweisen rechtfertigt jedoch keinen Schadenersatz, da diese nach einem bestimmten Alter der Toilette eine normale Erscheinung sind.

Wurde jedoch der Toilettenabfluß offensichtlich jahrelang nicht gesäubert, kann ein anderes gelten, da es eine mietvertragliche Nebenpflicht ist, nach der Benutzung nicht durch den Spülvorgang entfernte Kotreste mittels Toilettenbürste zu entfernen.

Wird dieses nicht getan, so kann der Vermieter Schadenersatz verlangen, wobei eine Lebensdauer von 20 Jahren bei sanitären Anlagen angenommen werden kann.


AG Osnabrück, 03.09.2003 - Az: 47 C 9/03 (XXXII), 47 C 9/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG