Die nervige Tiefgaragenausfahrt als Minderungsgrund
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im zu entscheidenden Fall hatten die Mieter eine Wohnung angemietet, deren Schlafzimmer über einer Tiefgaragenausfahrt lag. Von dieser ging jedoch insbesondere in der Nacht störender Lärm und eine nicht unerhebliche Geruchsbelästigung aus, der aus dem steilen Neigungswinkel der Ausfahrt resultierte. Schlaf bei offenen Fenster war unzumutbar.
Die Kenntnis der Mieter von der Ausfahrt schloss vorliegend auch kein Minderungsrecht aus, weil die Belästigungen nicht nur Folge der Errichtung des Nachbarhauses, sondern auch ganz allgemein durch eine nicht ohne weiteres vorhersehbare Entwicklung der Motorisierung ganz erheblich gestiegen, so dass eine Minderung von 10% anzusetzen war.
AG Osnabrück, 03.06.1986 - Az: 14 C 21/85
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus WDR „Mittwochs live"
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.244 Bewertungen)
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.