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Verpflichtung zum Entfernen von Tapete und Kleber bei Auszug

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine formularvertragliche Zusatzvereinbarung, wonach der Mieter beim Auszug zum Entfernen der Tapeten und des Klebers an der Wand und Boden verpflichtet wird, verstößt jedenfalls dann gegen § 9 AGBG, wenn der Mieter bereits im Mietvertrag die Durchführung der Schönheitsreparaturen in bestimmten Zeitabständen auferlegt wurde.


LG Saarbrücken, 21.07.2000 - Az: 13 B S 65/00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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