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Verpflichtung zum Entfernen von Tapete und Kleber bei Auszug
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfenEine formularvertragliche Zusatzvereinbarung, wonach der Mieter beim Auszug zum Entfernen der Tapeten und des Klebers an der Wand und Boden verpflichtet wird, verstößt jedenfalls dann gegen § 9 AGBG, wenn der Mieter bereits im Mietvertrag die Durchführung der Schönheitsreparaturen in bestimmten Zeitabständen auferlegt wurde.
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