Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.680 Anfragen

Abreißen alter Tapeten: muss der Mieter Neutapezierung zahlen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Vorliegend war die Frage zu klären, ob das teilweise Abreißen von Tapeten als haftungsbegründender Tatbestand zu sehen ist und inwieweit ein Ersatzanspruch des Vermieters von dem Zustand des Mietobjekts vor Beginn der später abgebrochenen Renovierung abhängt.

Zwar kann eine Pflichtverletzung des Mieters darin liegen, dass er (ohne anschließend neue Tapeten anzubringen) in der Mietwohnung vorgefundene Tapeten ganz oder teilweise entfernt und dass er einen dadurch verursachten Schaden nach § 280 Abs. 1 BGB zu ersetzen hat.

Für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen Überschreitens des vertragsgemäßen Gebrauchs bedarf es einer vorherigen Fristsetzung nicht (BGH, 28.02.2018 - Az: VIII ZR 157/17).

Dem Vermieter ist jedoch nicht unabhängig vom Alter und Zustand der entfernten Tapetenteile ein Schaden in Höhe von 80 % der Kosten entstanden, die für eine Neutapezierung der betreffenden Wände erforderlich wären.

Vorliegend hatte der Mieter nach seinem Vortrag an den betreffenden Stellen eine rund 30 Jahre alte - nicht zum Überstreichen geeignete, aber vor seiner Besitzzeit mehrfach überstrichene - Mustertapete vorgefunden, die sich teilweise bereits gelöst hatte.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


BGH, 21.08.2019 - Az: VIII ZR 263/17

ECLI:DE:BGH:2019:210819UVIIIZR263.17.0


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.274 Bewertungen)

Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen