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Unwirksames Verlangen nach zusätzlichen Renovierungsarbeiten

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde einem Mieter durch eine Klausel in einem Formularmietvertrag  die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen beim Auszug auferlegt, so kann der Vermieter nicht noch zusätzlich mietvertraglich verlangen, dass Tapete und Kleber von Wand und Boden entfernt werden.


LG Saarbrücken - Az: 13B S 65/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Jürgen Schwemmhuber, Landshut
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Burkhardt, Weissach im Tal