Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.734 Anfragen

Polizeieinsatz und Wohnungsschäden: Mieter kriegt keine Entschädigung!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Vorliegend wurde im Zuge eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Mieter gewaltsam in die Wohnung eingebrochen, um den Mieter festzunehmen. Hierbei wurden Wohnungstür, Gegensprechanlage und Tapete beschädigt. Die Polizei beauftragte einen Tischler mit der provisorischen Reparatur.

Das Ermittlungsverfahren wurde später eingestellt und der Mieter verlangte nun die Kosten für die vollständige Instandsetzung der Schäden vom Land Mecklenburg-Vorpommern unter Berufung auf das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) - jedoch ohne Erfolg.

Eine Entschädigung sieht das StrEG nicht vor, wenn es sich um einen Drittgeschädigten handelt. Dies ist aber hier der Fall, weil die beschädigten Dinge dem Vermieter gehören. Der Mieter kann nicht die (möglichen) Ansprüche des Vermieters verfolgen. Diese müsste der Eigentümer selber geltend machen.

Im übrigen kann der Mieter den Vermieter zwar nicht zwingen, die Schäden zu beseitigen, weil der Mieter diese zu vertreten hat, er kann aber die Miete mindern, sofern die Schäden nicht so gering sind, als dass diese hinzunehmen sind.


LG Rostock, 10.12.2010 - Az: 10 O 141/10

ECLI:DE:LGROSTO:2010:1216.10O141.10.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus tz.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.244 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant