Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.404 Anfragen

Schlüssel in der Wohnung lassen reicht für die Rückgabe der Mietsache nicht aus

Mietrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Die Rückgabe einer Mietsache im Sinne des § 546 BGB setzt nicht nur die Aufgabe des eigenen Besitzes durch den Mieter voraus, sondern erfordert in aller Regel die aktive Verschaffung des Besitzes zugunsten des Vermieters - regelmäßig durch Rückgabe sämtlicher Schlüssel. Das bloße Hinterlassen der Schlüssel in der Wohnung oder das Verlassen der Räumlichkeiten genügt diesen Anforderungen nicht. Die Beweislast für eine ordnungsgemäße Rückgabe trägt der Mieter.

Die Rückgabe einer Mietsache ist in § 546 BGB geregelt und verpflichtet den Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses zur Rückgabe der Mietsache an den Vermieter. Dabei erschöpft sich diese Pflicht nicht in einer bloß formalen oder einseitigen Handlung des Mieters. Vielmehr bedarf es einer tatsächlichen Veränderung der Besitzlage zugunsten des Vermieters.

Im Mittelpunkt der Rückgabepflicht steht das Erfordernis der tatsächlichen Besitzverschaffung zugunsten des Vermieters. Es genügt daher nicht, wenn der Mieter lediglich erklärt, kein Besitz- oder Nutzungsrecht mehr an der Mietsache zu haben, oder wenn er den Besitz schlicht aufgibt. Der Mieter darf die Mietsache nicht einfach verlassen oder zurücklassen - auch dann nicht, wenn er den Vermieter hierüber informiert. Denn allein durch das Verlassen der Räumlichkeiten erwirbt der Vermieter noch keine Sachherrschaft; er erlangt lediglich die Möglichkeit, sich diese zu verschaffen. Dies gilt gleichermaßen, wenn der Mieter die Schlüssel in der Mietsache selbst zurücklässt, anstatt sie dem Vermieter aktiv zu übergeben.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Oberhausen, 01.06.2023 - Az: 332 C 1706/22


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Ratgeber WDR - polis 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant