Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.341 Anfragen

Kein Gartenhäuschen ohne Zustimmung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Die Errichtung eines Gartenhäuschens auf einer Sondernutzungsgartenfläche stellt regelmäßig eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums dar. Enthält die Gemeinschaftsordnung eine Nutzungsbeschränkung auf den Ziergarten, ist ein Gartenhäuschen damit generell unvereinbar - unabhängig davon, ob es sich um ein Kinder- oder Gerätehaus handelt.

Das Aufstellen eines Gartenhäuschens auf einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Gartenfläche, die einem Wohnungseigentümer zur Sondernutzung zugewiesen ist, stellt eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums dar, die über eine ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung hinausgeht. Gemäß § 22 Abs. 1 i. V. m. § 14 Nr. 1 WEG ist eine solche Maßnahme nur dann ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zulässig, wenn sie nicht mehr stört, als bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidbar ist. Ob eine Beeinträchtigung in diesem Sinne vorliegt, obliegt grundsätzlich tatrichterlicher Beurteilung, die sich auch auf Lichtbilder stützen kann, sofern diese einen ausreichenden Eindruck vermitteln.

Der maßgebliche Beeinträchtigungsmaßstab ist dabei nicht das Merkmal einer „erheblichen“ Störung, sondern das niedrigere Kriterium „nicht nur ganz unerheblich“. Eine Zustimmungspflicht der übrigen Wohnungseigentümer setzt mithin keine qualifizierte oder wesentliche Störung voraus; es genügt bereits, dass die bauliche Veränderung eine mehr als geringfügige Beeinträchtigung bewirkt. Bei einem Gartenhäuschen ist diese Schwelle nach ständiger Rechtsprechung regelmäßig überschritten. Die Nutzung eines Sondereigentumsbereichs nach eigenem Ermessen entbindet den nutzungsberechtigten Wohnungseigentümer daher nicht von der Verpflichtung, für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums die Zustimmung der Miteigentümer einzuholen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Dr. Rochus SchmitzPatrizia KleinDr. Jens-Peter Voß

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant