Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.587 Anfragen

Funkwasserzähler muss trotz Datenschutz und Gesundheitsschutz geduldet werden!

Mietrecht Lesezeit: ca. 9 Minuten

Grundstückseigentümer sind verpflichtet, den Einbau eines elektronischen Wasserzählers mit Funkmodul durch den kommunalen Wasserversorger zu dulden und den Zutritt zum Anwesen zu gestatten. Datenschutzrechtliche Einwände und gesundheitliche Bedenken stehen dem nicht entgegen. Das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO berührt lediglich die Datenverarbeitung, nicht den Einbau des Geräts selbst.

Kommunale Wasserversorger sind berechtigt, turnusmäßig auszutauschende oder defekte Wasserzähler durch elektronische Zähler mit Funkmodul zu ersetzen. Die maßgebliche Handlungs- und Duldungspflicht der angeschlossenen Grundstückseigentümer ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Betretungsrechten nach der einschlägigen Wasserabgabesatzung und den gesetzlichen Vorgaben in Art. 24 Abs. 3 und Abs. 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO). Danach haben Grundstückseigentümer den Beauftragten des Wasserversorgers zu angemessener Tageszeit Zutritt zu allen der Wasserversorgung dienenden Einrichtungen zu gestatten, soweit dies zur Prüfung der Satzungseinhaltung, zur Wartung oder zum Austausch von Messeinrichtungen erforderlich ist. Die Wasserzähler selbst sind Bestandteil der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung; Art, Zahl, Größe und Aufstellungsort bestimmt der Versorger. Zur Durchsetzung dieser Pflichten können Einzelfallanordnungen erlassen werden.

Die Zulässigkeit des Einsatzes von Wasserzählern mit elektronischer Schnittstelle und Fernauslesefunktion ergibt sich bereits aus vorrangigen bundesrechtlichen Regelungen. Nach § 18 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) bestimmt das Wasserversorgungsunternehmen unter Abwägung der beiderseitigen berechtigten Interessen Art, Zahl, Größe und Anbringungsort der Messeinrichtung. Das alleinige Bestimmungsrecht des Wasserversorgers über die Art des Zählers ist auch bundesgerichtlich anerkannt. Ergänzend enthält das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Vorgaben zu Datenschutz und Datensicherheit beim Einsatz von Smart-Meter-Gateways, die auch Wasserzähler erfassen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat den Einsatz solcher Geräte grundsätzlich für zulässig erklärt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.260 Bewertungen)

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant