Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.117 Anfragen

Wärmeschutz bei Instandsetzung: Keine Vertretenmüssen des Vermieters bei zwingender Fassadenerneuerung

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im Zusammenhang mit der Neubaumietenverordnung 1970 (NMV) und der Energieeinsparverordnung 2007/2009 (EnEV) war zu klären, ob Maßnahmen, die den sogenannten „bedingten Anforderungen“ der EnEV unterfallen, als vom Vermieter nicht zu vertretende Maßnahmen im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 NMV zu werten sind. Maßgeblich ist hierbei, ob solche energetischen Anforderungen auf Umständen beruhen, die der Vermieter bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt vermeiden konnte.

Nach der maßgeblichen Auslegung liegt kein Vertretenmüssen vor, wenn Instandsetzungsmaßnahmen - wie etwa eine Fassadenerneuerung - aufgrund altersbedingter Schäden zwingend erforderlich sind. Wird bei einer derart unausweichlichen Instandsetzung aufgrund der EnEV zusätzlich eine Wärmedämmungspflicht ausgelöst, so gilt diese Verpflichtung als staatlich auferlegt und damit als nicht vom Vermieter zu vertreten. Die Instandsetzung beruht in diesem Fall auf objektiv unabwendbaren Umständen, die dem Verantwortungsbereich des Vermieters entzogen sind.

Der Begriff des Vertretenmüssens nach § 6 Abs. 1 Satz 1 NMV ist im Einklang mit § 276 BGB auszulegen. Danach ist ein Vertretenmüssen ausgeschlossen, wenn den Vermieter weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit trifft. Staatlich auferlegte Folgemaßnahmen im Zuge zwingender Instandsetzungen stellen in diesem Sinne keine vom Vermieter verschuldeten Umstände dar.


BVerwG, 18.06.2013 - Az: 5 B 28.13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Super schnelle und sehr kompetente Antwort! Kann ich nur empfehlen!
Verifizierter Mandant
Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant