Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen
zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 25.11.2003
| Paragraph |
|---|
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.