Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.504 Anfragen

Befristung des Mietvertrags für einen Dachausbau?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Gemäß § 575 Abs. 1 BGB ist Voraussetzung für eine wirksame Befristung unter anderem, dass der Vermieter dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Dabei muss er den Befristungsgrund hinreichend konkretisieren. Bei der Absicht baulicher Maßnahmen (§ 575 Abs. 1 Nr. 2 BGB) etwa ist die Art der Arbeiten so konkret mitzuteilen, dass der Mieter erkennt, inwiefern sie seine Räume betreffen und das Mietverhältnis geeignet ist, die Durchführung der Arbeiten zu erschweren.

Diesen Anforderungen genügt das bloße Schlagwort „Dachausbau“ nicht. Daraus geht insbesondere nicht hervor, welche Räume von dem Dachausbau betroffen sein sollen und wie (zeit-)aufwendig der Dachausbau voraussichtlich ausfällt.


LG Münster, 18.01.2021 - Az: 03 S 102/20

ECLI:DE:LGMS:2021:0118.03S102.20.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.266 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant