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Ungezieferbekämpfung: Muss der Vermieter zahlen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Kosten für eine einmalige gezielte Ungezieferbekämpfung in einem Mietobjekt hat grundsätzlich der Vermieter zu tragen. Ein anderes gilt dann, wenn feststeht, dass der Mieter den Ungezieferbefall allein verursacht hat. Ist dies nicht der Fall, so kann der Mieter die Aufwendungen für die Schädlingsbekämpfung als notwendige Verwendung im Sinen von § 547 BGB ersetzt verlangen.


LG München I, 05.12.2000 - Az: 20 S 19147/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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