Voraussetzung für das wirksame Zustandekommen eines Wohnraummietvertrags
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Für das wirksame Zustandekommen eines Wohnraummietvertrags ist lediglich die Vereinbarung der Essentialia notwendig, zu denen die Benennung der Vertragsparteien, des Mietgegenstandes, des Mietzinses und die Dauer des Mietverhältnisses gehören.
Die Nichtigkeit des Mietvertrags als Scheingeschäft nach § 117 Abs. 1 BGB ist dann nicht gegeben, wenn der von den Parteien angestrebte Zweck die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts voraussetzt.
Voraussetzung des vereinfachten Kündigungsrechts des Vermieters nach § 573a Abs. 2 BGB ist nicht, dass dieser sich ständig in der selbst bewohnten Wohnung aufhält. Es reicht bereits aus, dass er sich in seiner Wohnung nur zeitweise aufhält oder diese als Zweitwohnung nutzt.
LG Berlin, 06.07.2021 - Az: 65 S 15/21
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