Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.287 Anfragen

Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter machen persönliche Belegeinsicht nicht unzumutbar!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Fast jede zweite Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft: ➠ jetzt prüfen lassen
Die persönliche Wahrnehmung eines Termins zur Belegeinsicht in der Wohnung des im selben Hause wohnenden Vermieters ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil zwischen den Mietparteien Unstimmigkeiten unter anderem über den Fortbestand des Mietverhältnisses bestehen.

Nimmt der Mieter zwei angebotene Termine zur Belegeinsicht ohne hinreichenden Grund nicht wahr, so ist eine entsprechende Klage mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig.

Hierzu führte das Gericht aus:

Zwar kann ein Vermieter im Einzelfall aus Gründen von Treu und Glauben zur Übersendung von Kopien verpflichtet sein. Bloße Unstimmigkeiten zwischen den Mietparteien, auch über das Fortbestehen des Mietverhältnisses, genügen hierfür jedoch nicht. Dem Mieter war es ohne weiteres möglich, für die Einsicht in die Belege die Wohnung der Vermieterin im selben Haus aufzusuchen. In jedem Fall hätte sie aber eine bevollmächtigte Person benennen können. In diesem Zusammenhang hätte der Mieter oder die von ihm bevollmächtigte Person auch ohne Zustimmung der Vermieterin Abschriften oder Fotografien der Belege fertigen können (LG Potsdam, 17.08.2011 - Az: 4 S 31/11).

Die von der Vermieterin angebotenen Termine zur Belegeinsicht waren ausreichend und auch nicht zu kurzfristig angesetzt. Der Mieter hatte nach seinem eigenen Vortrag ein erhebliches Interesse an einer Einsicht in die Belege, so dass ihm auch zugemutet werden konnte, sich hierfür kurzfristig bereitzuhalten, zumal die Einsichtnahme ja im selben Haus zu erfolgen hatte.


AG Lennestadt, 03.08.2016 - Az: 3 C 107/16

ECLI:DE:AGOE2:2016:0803.3C107.16.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.287 Beratungsanfragen

The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...

Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen!
Die Antwort kam ...

R.Münch, Langenfeld