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Verkürzung der Räumungsfrist bei Fehlverhalten des Mieters

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Räumungsfrist kann verkürzt werden, wenn der zur Räumung verpflichtete Mieter versucht, eine Wohnungstür aufzubrechen und einen Nachbarn erheblich bedroht. Ein solches erhebliches Fehlverhalten muss vom Vermieter nicht geduldet werden, da ein solches Verhalten das Verbleiben in der Wohnung über ein Mindestmaß hinaus unvertretbar macht.


AG Berlin-Kreuzberg, 14.11.2022 - Az: 18 C 56/22


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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