Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) kann einem Genehmigungsanspruch eines Eigentümers auf eine einzelne Wallbox entgegenhalten, dass eine Gesamtlösung mit einem Anschlusszwang geplant sei.
Wenn von Seiten der GdWE schon Maßnahmen in die Wege geleitet wurden, eine einheitliche Ladeeinrichtung zu prüfen und die entspr. Schritte hierzu einzuleiten, entspricht es ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die GdWE sich die Option offenhalten will, eine gemeinschaftliche Ladeeinrichtung einzubauen mit Anschluss aller Mitglieder an diese gemeinschaftliche Ladeeinrichtung.
Wenn von Seiten der GdWE schon Maßnahmen in die Wege geleitet wurden, eine einheitliche Ladeeinrichtung zu prüfen und die entspr. Schritte hierzu einzuleiten, entspricht es ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die GdWE sich die Option offenhalten will, eine gemeinschaftliche Ladeeinrichtung einzubauen mit Anschluss aller Mitglieder an diese gemeinschaftliche Ladeeinrichtung.
AG München, 30.10.2024 - Az: 1292 C 13811/24 WEG
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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