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Genehmigungsanspruch auf Wallbox versus Planung einer Gesamtlösung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) kann einem Genehmigungsanspruch eines Eigentümers auf eine einzelne Wallbox entgegenhalten, dass eine Gesamtlösung mit einem Anschlusszwang geplant sei.

Wenn von Seiten der GdWE schon Maßnahmen in die Wege geleitet wurden, eine einheitliche Ladeeinrichtung zu prüfen und die entspr. Schritte hierzu einzuleiten, entspricht es ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die GdWE sich die Option offenhalten will, eine gemeinschaftliche Ladeeinrichtung einzubauen mit Anschluss aller Mitglieder an diese gemeinschaftliche Ladeeinrichtung.


AG München, 30.10.2024 - Az: 1292 C 13811/24 WEG

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