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Gebäudeversicherung für Überschwemmungsschäden: Reichweite des Ausschlusses für Schäden durch Sturmflut

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der in einer Versicherung für Überschwemmungsschäden enthaltene Ausschluss für Schäden durch Sturmflut in § 8 Nr. 4 lit. a bb ECB 2010 greift nicht ein, wenn die Schäden nicht unmittelbar durch eine Sturmflut verursacht wurden, sondern sich lediglich als mittelbare Auswirkung darstellen (hier: 16 km entfernt von der Küstenlinie kommt es zu einer Überschwemmung durch zurückgestautes Flusswasser).


BGH, 26.02.2020 - Az: IV ZR 235/19

ECLI:DE:BGH:2020:260220UIVZR235.19.0

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