Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 398.042 Anfragen

Überschwemmung - Teilkasko muß zahlen!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Überschwemmung im Sinne von § 12 (1) I Buchst. c AKB liegt auch dann vor, wenn so starker Regen auf einen Berghang niedergeht, dass er weder vollständig versickert noch sonst geordnet auf natürlichem Weg abfließen kann, sondern sturzbachartig den Hang hinunterfließt. In einem solchen Fall besteht daher ein Ersatzanspruch gegenüber der Teilkaskoversicherung, sofern der Schaden nicht auf einen Fahrfehler zurückzuführen ist.


BGH, 26.04.2006 - Az: IV ZR 154/05

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 398.042 Beratungsanfragen

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!

Verifizierter Mandant

Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.

Lilli Rahm, 79111 Freiburg