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Fristlose Kündigung, wenn der Mieter ein Hausverbot nicht beachtet?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Vermieter kann, wenn ein Besucher in der Vergangenheit wiederholt den Hausfrieden in erheblichem Maße gestört hat, ein Hausverbot aussprechen.

Das Unterlassen der Durchsetzung des ausgesprochenen Hausverbotes stellt eine Pflichtverletzung des Mieters dar, die die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen kann.


LG Hamburg, 08.03.2024 - Az: 311 S 89/23

ECLI:DE:LGHH:2024:0308.311S89.23.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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