Bei vielen Hotelaufenthalten ist ein Frühstücksbuffet enthalten. Reisende kommen in diesem Zusammenhang gerne auf den Gedanken, sich darauf auch eine Lunchbox zusammenzustellen - Reste müssen ja sicherlich entsorgt werden, sodass alle davon profitieren.
Doch ist dies rechtlich zulässig? Welche Regelungen greifen hier, und wie verhalten sich Hotels zu diesem Thema?
Rechtlicher Rahmen
Beim Frühstücksbuffet handelt es sich um eine Leistung, die vom Hotel gegen Bezahlung erbracht wird. In der Regel ist das Buffet im Übernachtungspreis inbegriffen, oder es wird separat abgerechnet. Die rechtliche Grundlage für die Inanspruchnahme dieser Leistung bildet der Beherbergungsvertrag, der zwischen dem Hotel und dem Gast geschlossen wird. Dieser Vertrag umfasst nicht nur die Übernachtung, sondern auch Nebenleistungen wie beispielsweise ein Frühstücksbuffet.
Die meisten Hotels legen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Hausordnungen fest, dass das Mitnehmen von Speisen vom Frühstücksbuffet nicht erlaubt ist. Das Hausrecht erlaubt es dem Hotel, diese Regelung durchzusetzen und bei Zuwiderhandlung entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die bis hin zu einem Hausverbot reichen können.
Wie darf das Frühstücksbuffet genutzt werden?
Der Umfang der Leistung ist in der Regel klar definiert: Das Frühstücksbuffet steht dem Gast während der ausgewiesenen Frühstückszeiten zur Verfügung. Der Gast hat das Recht, sich während dieser Zeit am Buffet zu bedienen und die angebotenen Speisen und Getränke in beliebiger Menge zu konsumieren. Dies umfasst jedoch nur den Verzehr im Rahmen des Frühstücks selbst.
Rechte und Pflichten beim Frühstücksbuffet
Eine Mitnahme von Speisen vom Buffet ist in der Regel nicht im Leistungsumfang enthalten. Das bedeutet, dass das Recht des Gastes auf das Frühstück endet, sobald er den Speisesaal verlässt. Die Mitnahme von Speisen, etwa in Form einer selbst zusammengestellten Lunchbox, stellt somit eine Überschreitung des vertraglich eingeräumten Rechts dar. Der Gast würde damit eine Leistung in Anspruch nehmen, die ihm rechtlich nicht zusteht. Denn der bestimmungsgemäße Gebrauch der Speisen vom Frühstücksbuffet besteht im Verzehr innerhalb des Restaurants während der Frühstückszeit.
Bietet das Hotel an, eine Lunchbox gegen eine geringe Gebühr zur Verfügung zu stellen, so darf der Gast Speisen mitnehmen, ohne gegen die Hausregeln zu verstoßen.
Ein weiterer relevanter Aspekt ist das Eigentumsrecht. Die Speisen und Getränke am Buffet sind bis zur Entnahme durch den Gast Eigentum des Hotels. Durch die Aufnahme der Speisen wird der Gast zum Eigentümer dieser Lebensmittel.
Sollte ein Gast Speisen vom Buffet für den späteren Verzehr mitnehmen, könnte dies unter Umständen als Unterschlagung gemäß § 246 StGB gewertet werden. Dies ist dann der Fall, wenn das Hotel ausdrücklich darauf hinweist, dass die Mitnahme von Speisen nicht gestattet ist und der Gast dennoch Speisen mitnimmt.
In der Praxis werden solche Fälle jedoch selten strafrechtlich verfolgt, sondern eher durch das Hotelpersonal im Rahmen der Gästebetreuung geregelt. Bei Verstößen gegen das Mitnahmeverbot kann das Hotel den Gast auf die bestehenden Regelungen hinweisen oder diesen verwarnen. Auch eine Berechnung einer zusätzlichen Gebühr ist denkbar.