Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.106 Anfragen

Streit um die Grenzbepflanzung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach § 12 Abs. 2 S. 2 NRG darf eine Kirschlorbeerhecke, die in einem Abstand von 0,5 m zur Grundstücksgrenze gepflanzt worden ist, maximal eine Höhe von 1,80 m haben. Unerheblich ist, dass die Hecke bei einer derartigen Verkürzung auf 1,80 m nicht mehr überlebensfähig wäre. Die Hecke kann, anstatt sie von oben zu verkürzen, bei gleichbleibender Höhe in einen Abstand von 1 m zur gemeinsamen Grundstücksgrenze (bei einer Höhe von 2,30 m) versetzt werden, § 12 Abs. 1 und 2 NRG.

Die Zweige einer - maximal 1,80 m hohen - Kirschlorbeerhecke sind bis zur gemeinsamen Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, § 12 Abs. 1 und 3 NRG, so dass diese nicht mehr auf das Grundstück der Nachbarn ragen.


LG Baden-Baden, 13.02.2017 - Az: 1 S 10/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Finanztest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant