Aufklärungspflicht über gelegentliche Fahrstuhlgeräusche?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Vermieter ist für Geräusche durch einen Aufzug nicht - und schon gar nicht ungefragt - gegenüber einem möglichen Mieter aufklärungspflichtig, wenn der Vermieter davon ausgehen kann, dass es durch den Aufzug nur gelegentlich und in erheblichen zeitlichen Abständen zu Geräuschimmissionen in dem Schlafzimmer der Wohnung kommt.
AG Berlin-Mitte, 05.04.2017 - Az: 9 C 445/16
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung.
Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.