Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 397.249 Anfragen

Keine rückwirkende Wohngeldbewilligung bei zumindest fahrlässiger Fristversäumnis

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine rückwirkende Wohngeldbewilligung aufgrund eines verfristeten Antrages ist nur zulässig, wenn dem Antragsteller Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann.

Im zu entscheidenden Fall wurde dies wegen mangelnder Glaubhaftmachung einer Handlungsunfähigkeit, zumal bei Möglichkeit eines zunächst auch nicht schriftlich gestellten Weiterbewilligungsantrags, abgelehnt.


VG Ansbach, 25.08.2021 - Az: AN 15 K 19.02234

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.249 Beratungsanfragen

Sehr gut und ausführlich, per E-Mail beraten.

Kraus , Suhl

Sehr schnell und hilfreich geantwortet!! Herzlichen Dank und gerne wieder.

Verifizierter Mandant