Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.679 Anfragen

Einordnung einer Wohnung in eine jüngere Baualtersklasse nach Umwandlung von Gewerberaum in Wohnraum und Modernisierung

Mietrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Für die Einordnung einer Wohnung in eine jüngere Baualtersklasse reichen einzelne Modernisierungsmaßnahmen nicht aus; die Wohnung muss durch die Modernisierung vielmehr den baulichen Standard einer Neubauwohnung erhalten haben.

Nicht jede (erstmalige) Umwandlung von Gewerberäumen in Wohnräume führt dazu, dass die Räumlichkeiten der Baualtersklasse zugeordnet werden, die durch die Bezugsfertigkeit der früheren Gewerberäume als Wohnräume markiert wird.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Beschaffenheit gehört zu den Wohnwertmerkmalen, die nach § 558 Abs. 2 BGB die Feststellung der Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete beeinflussen.

In Ziff. 6.4 des Berliner Mietspiegels 2017 wird die Beschaffenheit einer Wohnung als durch das „Alter (Bezugsfertigkeit/Baualter)“ bestimmt erläutert; die grundsätzliche Beschaffenheit verschiedener Wohnungen werde wesentlich durch die während bestimmter Zeitperioden übliche Bauweise charakterisiert. Die Wohnung sei grundsätzlich in das Baualter und/oder das Jahr der Bezugsfertigkeit einzuordnen, in der das Gebäude erstellt wurde. (Selbst) modernisierte Wohnungen würden grundsätzlich in das ursprüngliche Jahr der Bezugsfertigkeit des Gebäudes eingeordnet.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.266 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant